Impressum
ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN Präambel Unter http://www.countmaschine.com (im Folgenden „die
Countmaschine“ genannt) verbirgt sich ein Online-Diensteanbieter.
Die Countmaschine bietet die Dienstleistung, durch Einbindung von Codezeilen
(im Folgenden „Zähler“ genannt) in der zu erfassenden
Webseite, Daten über Zugriffsinformationen von dieser (sogenannte
Klicks“) zu sammeln, zu speichern und statistisch auszuwerten.
Der Zähler arbeitet im Hintergrund und ist deshalb für einen
Besucher nicht zu erkennen. Es müssen keine Banner oder Links in
die Webseite eingebunden werden. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme
der Dienstleistung zwischen der Countmaschine und den Endkunden ( im Folgenden
Nutzer“ genannt). I. Vertragsbeginn: 1. Die Nutzung der Dienstleistung setzt eine Anmeldung
bei der Countmaschine voraus (im Folgenden „Account“ genannt). 2. Am Tag der Anmeldung beginnt die Abrechnungsperiode
(im Folgenden „Abonnement“ oder „Abo“ genannt). 3. Ein Abo dauert ein Jahr und ist im Voraus zu bezahlen.
Eine Verlängerung ist jeweils nach Ablauf um ein weiteres Jahr möglich. II. Zahlungsbedingungen und Fristen 1. Nach Anmeldung oder Ablauf des Abonnements ist der Nutzungsbeitrag
innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen auf das Geschäftskonto
der Countmaschine mit Angabe der Benutzerkennungen zu überweisen.
Die Countmaschine benachrichtigt rechtzeitig den Nutzer per eMail und
weist ihn auf die Fristen hin. 2. Ist nach Ablauf der Zahlungsfrist keine Zahlung auf
dem Geschäftskonto eingegangen, wird der Zugang gesperrt (im Folgenden
Zugangssperre“ genannt). Die Dienstleistung ist ohne Einschränkung
weitere zwei Wochen aktiv. Das bedeutet, dass kein Zugang zu den gesammelten
Daten gewährt wird, aber trotzdem eine Datenerfassung stattfindet.
Während dieser Zeit kann die Zugangssperre durch Zahlung des Abonnements
sofort aufgehoben werden. 3. Vier Wochen nach Ablauf des Abonnements und keinem registrierten
Zahlungseingang werden alle Daten des Accounts unwiderruflich gelöscht.
Siehe dazu auch „Hinweise zum Datenschutz“ III. Leistungs- und/oder Preisänderung: 1. Die Dienstleitung wird auf Basis unserer aktuellen Preisliste
bereitgestellt. 2. Die Countmaschine behält sich jederzeit das Recht
vor, die Preise zu ändern, welche nach Ablauf des Abonnements sofort
wirksam werden. 3. Bei einer vorzeitigen Kündigung und/oder Nichtinanspruchnahme
der Dienstleistung aus Gründen, die nicht bei Countmaschine liegen
erfolgt keine Rückerstattung. 4. Die Countmaschine ist bestrebt, die Funktionstüchtigkeit
des Counters ständig zu gewährleisten. Zeitweise Störungen
oder Datenverluste durch Serverausfälle oder sonstige, nicht von
Ihr beeinflussbare Ereignisse können grundsätzlich nicht ausgeschlossen
werden. 5. In keinem Fall haftet die Countmaschine für direkte
oder indirekte Schäden oder Verluste, welche in Zusammenhang mit
der Nutzung bzw. Nichtnutzung eines Zählers entstehen können. 6. Die Countmaschine ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale
zu ändern. Eine Änderung der Leistungen wird dem Nutzer per
eMail mitgeteilt. Eine Benachrichtigung kann auch schriftlich erfolgen.
Ist die Änderung eine Reduzierung der Leistung, kann der Nutzer innerhalb
von sechs Wochen schriftlich dem geänderten Vertrag wiedersprechen.
Das Vertragsverhältnis wird dann zum Ende des laufenden Monats beendet
und das vorausbezahlte Abonnement anteilig zurückbezahlt. IV. Beanstandungen/Einwendungen: 1. Die Countmaschine behält sich ausdrücklich
vor, den Antrag auf Abschluss eines Accounts im Einzelfall aus gewichtigen
Gründen abzulehnen, das Angebot der Dienstleistung auszuschließen
oder aufgrund von Verstößen gegen diese ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
UND NUTZUNGSBEDINGUNG ein Account fristlos zu kündigen ohne Rückerstattung
des vorausbezahlten Abonnements. 2. Internetseiten, deren Inhalt ganz oder teilweise gegen
geltendes deutsches oder internationales Recht verstoßen, sind von
der Nutzung der Dienstleistung ausgeschlossen. 3. Die Countmaschiene ist in gar keinem Fall für die
Inhalte und deren Gestalltung der zu zählenden Webseiten verantwortlich. V. Datenschutz 1. Der Accountzugang setzt sich aus einer frei wählbaren
Benutzerkennung und einem selbst gewählten Kennwort zusammen. Die
Benutzerkennung ist eindeutig und kann deshalb nur einmal vergeben werden. 2. Die Countmaschine versichert, dass alle personenbezogene
Daten nicht ohne weitere zusätzliche Einwilligung an Dritte weiter
gegeben und zu Werbezwecken verwendet werden. Sie werden nur zum Zwecke
der Bereitstellung des Accounts, der Nutzung und der Erstellung von Rechnungen
verarbeitet und genutzt. 3. Lediglich Zugriffsinformationen der zu erfassenden Webseiten
können für Marktforschung, -studien und/oder ähnliche Zwecke
verwendet werden. Die Countmaschiene gewährleistet das keine personenbezogenen
Daten mit den Zugriffsinformationen in Bezug gebracht werden. VI. Kündigung Das Vertragsverhältnis dauert grundsätzlich immer
ein Jahr ab dem Tag der Anmeldung. Eine gesonderte Kündigung ist
nicht notwendig. Siehe Zahlungsbedingungen und Fristen VII. Sonstiges Zur Problematik von externen Links verweist die Countmaschine
auf §5 Abs.1 des Mediendienste-Staatsvertrages. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner
gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München. Stand: 01.05.2002 Hinweise zum Datenschutz: Um die Dienstleistung kundenorientiert und sachgemäß
erbringen zu können, ist die Countmaschine, wie viele andere Unternehmen
auch, darauf angewiesen, Daten ihrer Kunden erheben, verarbeiten und nutzen
zu dürfen. Regelungen hierzu enthalten das Teledienstedatenschutzgesetz,
das Bundesdatenschutzgesetz und bereichsspezifische Datenschutzbestimmungen. In dem durch diese gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen
Rahmen erhebt und nutzt die Countmaschine personenbezogene Daten ihrer
Kunden, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge
erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name, Anschrift,
Domäne, eMail, sowie ggf. Telefonnummer und andere persönliche
Angaben. Die Bestandsdaten werden in der Regel mit Ablauf des auf die
Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht,
wenn nicht eine andere gesetzliche Regelung eine darüber hinausgehende
Speicherung vorschreibt (z.B. das Steuerrecht). Angaben zu den erfassten Klicks und deren detaillierte
Aufgliederung kann für Marktstudien oder ähnliche Zwecke statistisch
ausgewertet werden. Keinesfalls kann dann ein Bezug zu personenbezogenen
Daten hergestellt werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||